NIS-2 Lösungen
// Halten wir Ihre Systeme am Laufen.
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Anforderungen. Mit unseren maßgeschneiderten Lösungen unterstützen wir Sie dabei, alle Vorgaben zu erfüllen und Ihr Unternehmen optimal vor Cyberbedrohungen zu schützen.

// Weil man auf Sie zählt.

Wir stärken Ihnen den Rücken. Damit auf Sie weiter Verlass ist.
Mehr als in den meisten anderen Branchen kommt es in der kritischen Infrastruktur darauf an, dass IT-Systeme zuverlässig funktionieren und dabei vor unbefugten Zugriffen geschützt bleiben.
Damit Sie weiter leistungsfähig bleiben, stehen wir als spezialisierter Partner in Sachen Cybersecurity für Betriebe der kritischen Infrastruktur bereit. Außerdem unterstützen wir bei der Erfüllung branchenspezifischer Compliance-Standards wie NIS-2 oder DORA.
// Ihre Vorteile
Sorgen wir für ganzheitlich abgestimmten Schutz, der reibungslose Abläufe ermöglicht.
Transparenz und Compliance sind unsere Leitlinien – setzen wir neue Standards.
// Stellen wir Ihr Paket zusammen.
Unsere Cybersecurity-Leistungen
Penetration Testing
Security and Prevention
Vulnerability Management
// Dürfen wir Sie hacken?
Heute den Ernstfall proben, um für morgen gewappnet zu sein.
// Rundum sicher.
Davor schützen wir.
Cyberkriminelle werden immer aggressiver. Sie entwickeln ihre Methoden ständig weiter oder führen neue ein.
Wir behalten die aktuelle Bedrohungslage Tag für Tag im Auge und schützen vor bekannten und neuen Gefahren.
In der kritischen Infrastruktur können Systemausfälle und Cyberangriffe Folgen nach sich ziehen, die weit über die betroffene Organisation hinausreichen. Sorgen wir, dass das nicht passiert!
Markus Stinner
Cybersecurity Experte
// Maßstab für Ihre IT-Sicherheit
NIS-2 – die Vorgaben in der kritischen Infrastruktur
Als Teil der kritischen Infrastruktur bzw. der besonders regulierten Wirtschaft besteht besonderes allgemeines Interesse an Ihrer IT-Sicherheit.
Die NIS-2-Richtlinie wurde erarbeitet, um hier für einheitliche Sicherheitsstandards zu sorgen.
Diese beinhalten neben Prävention und Awareness-Schulungen zu Cybersecurity ganz allgemein die Implementierung von Maßnahmen zum IT-Risikomanagement sowie eine enge Zusammenarbeit mit Behörden im Falle von Sicherheitsvorfällen.
Es obliegt den Unternehmen zu prüfen, ob sie von NIS-2 betroffen sind, und ggf. ihr IT-Security-Konzept zu überprüfen.
Hier unterstützen wir als erfahrene IT-Dienstleister für Unternehmen der kritischen Infrastruktur: So erfüllen Sie Maßstäbe nicht nur, sondern setzen sie neu.
Wieso wir // Wieso jetzt
Darum werden wir weiterempfohlen
„Seit 2011 vertrauen wir auf microCAT für unsere IT-Infrastruktur, und diese Zusammenarbeit war ein voller Erfolg. Ob Server, Storage, Backups, Clients oder Security – microCAT liefert immer durchdachte Lösungen – perfekt auf unsere Anforderungen abgestimmt.”
Rainer Tietze
Stern Stewart & Co.
„Seit fast drei Jahrzehnten vertrauen wir auf die Expertise von microCAT – und das aus gutem Grund. Ob es um hochwertige Hardware oder professionelle IT-Dienstleistungen geht, microCAT hat uns stets zuverlässig unterstützt.”
Ralf Hiltwein
die Bayerische
„Mit microCAT haben wir nicht nur einen Dienstleister gefunden, sondern einen Partner, der unsere IT-Security neu definiert hat. Die smarte Kombination aus Innovation und Umsetzungsstärke hat uns begeistert und nachhaltig abgesichert.“
Martin Peter
Baugesellschaft München Land GmbH
„Die Unterstützung von microCAT bei unseren Rollouts und in der Hardware-Beschaffung entlastet unsere internen Ressourcen spürbar. Mit ihrem Onsight Support sorgen sie für einen reibungslosen Betrieb an unseren zwei Standorten.“
Bruno Gebele
Dr. Willmar Schwabe Business Services GmbH & Co
// FAQ’s
FAQs zu NIS-2
Was bedeutet NIS-2?
NIS-2 steht für die zweite EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (Network and Information Systems Directive). Sie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 und zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich, harmonisiert Cybersicherheitsstandards und stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten.
Wer muss NIS-2 umsetzen?
Die NIS-2 gilt für alle mittleren und großen Unternehmen, die in den folgenden kritischen und wichtigen Sektoren tätig sind:
- Kritische Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Trinkwasser- und Abwasserwirtschaft, digitale Infrastruktur.
- Wichtige Sektoren: IKT-Dienste, Herstellung von kritischen Produkten, Lebensmittellieferketten, Forschung und Entwicklung.
Kleine Unternehmen sind in der Regel ausgenommen, es sei denn, sie erbringen kritische Dienstleistungen in einem der oben genannten Sektoren.
Wann tritt NIS-2 in Deutschland in Kraft?
Die NIS-2-Richtlinie trat auf EU-Ebene am 16. Januar 2023 in Kraft. Bis 17. Oktober 2024 gilt es für Mitgliedsstaaten, diese in nationales Recht zu überführen. In Deutschland erfolgt dies durch Anpassungen des IT-Sicherheitsgesetzes und weiterer relevanter Gesetze. Unternehmen müssen sich daher bis spätestens Oktober 2024 auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Wie bereitet man sich auf NIS-2 vor?
Unternehmen können sich auf die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen vorbereiten, indem sie folgende Schritte setzen:
- Identifikation der Betroffenheit
- Überprüfung der Compliance
- Durchführung einer Risikoanalyse
- Einführung oder Verbesserung von Cybersicherheitsmaßnahmen
- Einrichtung von Vorfallmanagementprozessen
- Schulung der Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Behörden
Im Zuge dessen setzen viele Unternehmen auf Cybersecurity-Dienstleister, die in der Umsetzung von NIS-2 Compliance Vorgaben unterstützen.
Gibt es eine NIS-2 Checkliste bei microCAT?
Wir widmen uns in unserem Beitrag NIS-2 Checkliste den wichtigsten Aspekte der NIS-2-Richtlinie. Allerdings lassen sich die notwendigen Maßnahmen nicht einfach in einer Checkliste zusammenfassen. Die Umsetzung hängt stark von der individuellen Ist-Situation eines Unternehmens ab.
Um herauszufinden, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und welche Maßnahmen sinnvoll sind, empfiehlt sich eine umfassende Analyse. In einem unverbindlichen Termin können wir auf die Herausforderungen eingehen und erste Schritte zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie besprechen.
Sie haben Fragen?
Wir freuen uns darauf!
Allgemeine Anfragen, unverbindliche Angebote oder spezifische Anliegen – kontaktieren Sie uns! Wir widmen uns ganz Ihren Herausforderungen, um Ihnen die für Sie passenden Lösungen bieten zu können.
Markus Stinner
cybersecurity experte
Fred Fritscher
it-solutions experte
Welche IT-Herausforderung dürfen wir für Ihr Unternehmen lösen?
// Ein bestimmtes Problem oder mehrere? Keine Sorge – wir kümmern uns darum.