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NIS 2 Richtline, grafische Darstellung

NIS-2: Alles, was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen

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Seit dem 17. Oktober 2024 ist die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der EU-Kommission in Kraft getreten. Da der aktualisierte Nachfolger der NIS-Richtlinien einige neue Maßnahmen enthält, die nun eine größere Menge an Einrichtungen betreffen, ist es für Unternehmen wichtig, die neuen Regeln für Cybersicherheit zu kennen und umzusetzen.

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen. Wir informieren, was die Überarbeitung des NIS-Gesetzes enthält, wer davon betroffen ist und welche Schritte ergriffen werden müssen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

NIS 2 Cybersicherheit

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der Europäischen Union weiterentwickeln und verstärken soll. Sie baut auf der bisherigen NIS-Richtlinie auf und erweitert deren Geltungsbereich.

Gleichzeitig verschärft sie die Anforderungen an große Unternehmen, mittlere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, das Cybersicherheitsniveau in Sektoren mit hoher Kritikalität zu erhöhen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die IT-Sicherheit systematisch zu verbessern.

Durch die neuen Vorgaben müssen Unternehmen nicht nur umfassendere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, sondern zudem eine proaktive Rolle im Umgang mit Cyberangriffen einnehmen.

Insbesondere die Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle wird in dem Cybersicherheitsstärkungsgesetz präziser definiert, sodass betroffene Organisationen Vorfälle schneller und transparenter an die zuständigen Behörden weitergeben müssen.

Warum war eine Überarbeitung der NIS-Richtlinie notwendig?

Die digitale Bedrohungslage hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Cyberkriminelle nutzen zunehmend ausgefeiltere Methoden, um Schwachstellen in der digitalen Infrastruktur von Unternehmen und Behörden auszunutzen. Mit der Überarbeitung der NIS-Richtlinie reagiert die Europäische Kommission, um die Informationssicherheit und digitale Infrastruktur europaweit zu stärken.

Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen (KRITIS), also Sektoren, die für die Gesellschaft essenziell sind, wie Energieversorgung, Transport, Finanzwesen oder Gesundheit. Auch sogenannte sonstige kritische Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Anbieter digitaler Dienste wie beispielsweise Online-Marktplätze oder Cloud-Computing-Dienste und Forschungseinrichtungen unterliegen der überarbeiteten Richtlinie.

Die ursprüngliche NIS-Richtlinie hatte zwar erste Standards geschaffen, doch deren Umsetzung variierte stark zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die neue NIS-2-Richtlinie soll nun für eine einheitlichere und strengere Umsetzung sorgen und damit die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe verbessern. Zusätzlich sieht NIS-2 erstmals, nach dem Vorbild der DSGVO, Bußgelder bei einem Verstoß vor.

Nachdem die Überarbeitung der NIS-Richtlinien im Januar 2023 in Kraft getreten war, hatten EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.

Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der von NIS betroffenen Unternehmen erheblich. Neben den bereits regulierten kritischen Infrastrukturen sind nun auch viele Unternehmen aus dem Technologiesektor, IKT-Dienste und der öffentlichen Verwaltung betroffen.

Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen wesentlichen Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung als besonders schützenswert gelten, und wichtigen Einrichtungen, die ebenfalls regulatorischen Anforderungen unterliegen, jedoch weniger strengen Meldepflichten nachkommen müssen.

Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Beispielsweise müssen Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und mindestens 50 Mitarbeitern die neuen Vorgaben umsetzen.

Darüber hinaus betrifft die Richtlinie auch Unternehmen, die in der Lieferkette kritischer Einrichtungen tätig sind, insbesondere wenn sie Dienstleistungen oder Produkte bereitstellen, die für den Betrieb sensibler Infrastrukturen notwendig sind.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Unternehmen zu verstärkten Maßnahmen für mehr Cybersecurity verpflichtet ist, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Betroffenheitsprüfung für Unternehmen zur Verfügung. 

Die wichtigsten Anforderungen der NIS-2-Richtlinie

Von NIS-2 betroffene Einrichtungen müssen eine Vielzahl neuer Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Zentrale Elemente sind die Einführung eines umfassenden Risikomanagements, der Schutz sensibler Daten und der Aufbau eines effektiven Krisenmanagements, um auf Sicherheitsvorfälle besser reagieren zu können. Unternehmen sind angehalten, die Sicherheitsstandards kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.

Darüber hinaus wurden die Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle verschärft. Organisationen müssen sicherstellen, dass Cyberangriffe oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen nationalen Behörden und das Incident Response Team (CSIRT) gemeldet werden. Innerhalb von 72 Stunden muss zudem eine genauere Analyse des Vorfalls erfolgen, um dessen Ursachen und Auswirkungen zu bewerten.

Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, werden die Unternehmen künftig von Aufsichtsbehörden überwacht. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Strafen können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.

NIS-2 Compliance ist daher ein ernstzunehmendes Thema, nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern auch um das Unternehmen vor zunehmenden Gefahren im Netz zu schützen.

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Richtlinie über das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Die zentrale Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der neuen Vorgaben ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Unternehmen, die unter die neuen Regelungen fallen, müssen sich auf strengere Überwachungsmaßnahmen und intensivere Kontrollen durch die Behörden einstellen.

Besonders betroffen sind Betreiber kritischer Infrastrukturen, die eng mit dem BSI und anderen Behörden zusammenarbeiten müssen. Gleichzeitig wird auch die Rolle des IT-Sicherheitsgesetzes weiter gestärkt, um die Einhaltung der neuen Sicherheitsvorgaben zu gewährleisten.

Risikomanagementmaßnahmen: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Falls dies der Fall ist, müssen sie ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, das sich an den neuen Anforderungen orientiert. Teil eines erfolgreichen Business Continuity Managements ist daher die Einführung einer robusten IT-Sicherheitsstrategie, die sowohl organisatorische Maßnahmen als auch technische Sicherheitsvorkehrungen und Berichtspflichten umfasst.

Die Implementierung eines effektiven Krisenmanagements ist entscheidend, um bei sicherheitskritischen Vorfällen schnell und angemessen reagieren zu können. Dazu gehören vor allem vorbeugende Maßnahmen wie Penetration Tests, die einen Cyberangriff simulieren, um Schwachstellen zu erkennen.

Unternehmen sollten außerdem ihre IT-Infrastruktur modernisieren und den Schutz personenbezogener Daten durch fortschrittliche Sicherheitslösungen verstärken. Zugänge zu kritischen Daten müssen kontrolliert und vor Missbrauch geschützt werden. microCAT informiert Sie hierzu gern zu den Möglichkeiten für Privileged Access Management (PAM).

Besonders wichtig ist die Einführung des Zero-Trust-Prinzips, das sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf geschützte Systeme erhalten. Durch die Anwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung, Risikoanalysen und regelmäßigen Sicherheitsupdates kann die Gefahr unbefugter Zugriffe erheblich reduziert werden.

Letztendlich liegt der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in einer frühzeitigen Vorbereitung und einer kontinuierlichen Anpassung an neue Cyberbedrohungen. Einen Überblick zu den wichtigsten Maßnahmen können Sie in unserer NIS-2 Checkliste nachlesen.

Unternehmen, die ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen proaktiv anpassen, können nicht nur ihre Cybersicherheit stärken, sondern auch regulatorische Strafen vermeiden. Ein starkes Security Information and Event Management (SIEM) beginnt mit einer umfassenden Vorbereitung, um im Falle eines Cyberangriffs schnell handeln zu können.

NIS-2-Compliance mit microCAT – Ihr Partner für nachhaltige Cybersicherheit

microCAT unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie effizient umzusetzen und ihre Cybersicherheitsstrategie nachhaltig zu stärken. Mit einem ganzheitlichen Ansatz bieten wir individuelle Lösungen, die speziell auf die neuen gesetzlichen Vorgaben zugeschnitten sind.

Unsere Experten analysieren Ihre IT-Infrastruktur und entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen. Dazu gehören die Implementierung von Risikomanagementsystemen, der Aufbau robuster Incident-Response-Strategien, Data Loss Prevention, sowie der Schutz vor Cyberangriffen durch modernste Technologien.

Mit fortschrittlichen Monitoring- und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Zero-Trust-Architekturen und Maßnahmen für ein effektives Security Information and Event Management (SIEM) minimieren wir Sicherheitsrisiken und gewährleisten eine lückenlose Überwachung. Ergänzend dazu bieten wir praxisnahe Schulungen an, um Mitarbeitende für Gefahren wie Phishing, Schadsoftware und Social Engineering zu sensibilisieren.

microCAT setzt auf proaktive Sicherheitsstrategien, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch regelmäßige Sicherheitsaudits, die kontinuierliche Anpassung an den Stand der Technik und eine enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur den regulatorischen Anforderungen gerecht wird, sondern auch langfristig geschützt bleibt.

Mehr über das Thema:

Umsetzung und Beratung zu NIS-2: Wir unterstützen Sie

Welche NIS-2 Zertifizierungen gibt es?

Checkliste NIS-2

FAQs

Was ist NIS-2?

NIS-2 ist die überarbeitete Version der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS). Sie soll die Cybersicherheitsstandards in der EU verbessern, indem sie strengere Anforderungen an Unternehmen und Organisationen stellt, die kritische Infrastrukturen betreiben.

Wer muss NIS-2 umsetzen?

Die Richtlinie betrifft Unternehmen und Organisationen, die als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen in bestimmten Sektoren eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem große und mittelständische Unternehmen mit hoher Relevanz für die öffentliche Sicherheit und Wirtschaft.

Gibt es eine NIS-2 Zertifizierung?

Nein, eine NIS-2 Zertifizierung im engeren Sinne gibt es nicht. Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen und Organisationen festlegt. Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen und sich auf mögliche Prüfungen durch die zuständigen Behörden vorbereiten.

Wann tritt NIS-2 in Kraft?

Die NIS-2-Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.

Was schreibt NIS-2 vor?

NIS-2 verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einführung umfassender Cybersicherheitsmaßnahmen, einschließlich Risikomanagement, Meldepflichten und Vorfallreaktion. Zudem werden strengere Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen eingeführt, um die Einhaltung sicherzustellen.

Welche Sektoren fallen unter NIS-2?

Die Richtlinie betrifft kritische und wichtige Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Finanzwesen. Neu hinzugekommen sind unter anderem die Abfallwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und die Herstellung von Elektronik.

Wofür steht NIS in NIS-2?

NIS steht für „Network and Information Security“ (Netzwerk- und Informationssicherheit). Die Richtlinie hat das Ziel, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken.

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